Steuerliche Streitigkeiten

 

Streitigkeiten mit den Finanzbehörden lassen sich nicht immer vermeiden. Oftmals kann man bereits im Einspruchsverfahren mit steuerjuristischem Sachverstand ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. Auch wenn dies häufig erst nach zähen Verhandlungen und/oder Besprechungen mit dem Finanzamt möglich ist.

Die Führung von Prozessen vor den Finanzgerichten und auch vor dem Bundesfinanzhof (BFH) lassen sich in einigen Fällen nicht vermeiden, damit Sie zu dem kommen, was Ihnen zusteht. Sehr häufig sind Steuerberater nicht ausreichend auf die Aufgabe der Prozessvertretung vorbereitet und sind froh, wenn Ihnen diese Aufgabe von einem erfahrenen Steuerjuristen abgenommen wird.

Möchte Ihr Steuerberater diese Aufgabe nicht wahrnehmen oder trauen Sie ihm die Prozessführung oder die Vertretung in einem schwierigen Einspruchsverfahren nicht zu, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Wir haben entsprechende Erfahrungen in solchen Angelegenheiten. Hierbei gilt der Grundsatz, je früher wir hinzugezogen werden, um so besser sind in der Regel die Chancen für Ihren Erfolg.